Heute am 01. August 22 greift das neue Arbeitsrecht. Unser XiLLeXA -Team hat sich für euch ins Zeug gelegt und eine Vorlage erstellt. https://xillexa.xiller.com/xillexa-recruiting/arbeitsvertrag-mustervorlage-gueltig-ab-01-08-2022/

Und das Beste daran: just for free!!

Wir wollen weder Eure Kontaktdaten, noch ein Date mit Euch (außer IHR wollt UNS kennenlernen) Und nein, ihr müsst auch kein Abo abschließen.

Jetzt zum Vertrag selbst: Wir haben alle Neuerungen hinzugefügt und die nötigen Erklärungen in rot markiert, damit Ihr es besonders leicht habt. Aber lasst trotzdem noch einmal Euren Anwalt drüber lesen, denn Vorsicht ist die Mutter des Arbeitsvertrags.

Und nun, einfach draufklicken und mitnehmen: https://xillexa.xiller.com/xillexa-recruiting/arbeitsvertrag-mustervorlage-gueltig-ab-01-08-2022/

Für jene von Euch, für die dieses Thema komplettes Neuland ist, hier noch ein paar Fakten:

 

  1. Probezeit
  • Die Länge der Probezeit muss im Verhältnis zu Dauer einer Befristung und Art der Tätigkeit stehen
  • und die Dauer der Probezeit muss genau festgehalten werden
  1. Vergütung
  • Die Bestandteile der Vergütung müssen (mit Angabe der Fälligkeit und Art der Auszählung) getrennt aufgeführt werden. Hierein fallen außerdem Informationen zum Überstundenausgleich und zu eventuellen Zuschlägen, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen.
  • Es muss die Transparenz bei einzelnen Gehaltsbestandteilen hergestellt werden

 

  1. Teilzeitbeschäftigung
  • Dies beinhaltet die genauen Regeln der Teilzeitbeschäftigung. Dabei geht es unter anderem um die Zahl der mindestens zu vergütenden Stunden und um Festlegungen, wann diese zu leisten sind.

 

  1. vereinbarte Arbeitszeit
  • Zu Arbeitszeit gehören jetzt auch vereinbarte Ruhepausen und Ruhezeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und Voraussetzungen für Schichtänderungen.

 

  1. Überstunden
  • In den neuen Arbeitsverträgen müssen die Voraussetzungen dafür festgelegt sein, wann ein Arbeitgeber Überstunden anordnen darf.

 

  1. Kündigung:
  • Als Arbeitgeber muss man künftig über das korrekte Vorgehen im Kündigungsfall informieren. Dies bedeutet, die Kündigungsfrist sowie der Zeitraum, in dem sich die Angestellten dagegen wehren und Kündigungsschutzklage erheben können, muss im Vertrag benannt sein.

 

  1. Weiterbildung
  • Mit rein gehören jetzt Informationen zum etwaigen Anspruch der Angestellten auf bereitgestellte Fortbildungen.

 

  1. Vereinbarungen zu Entsendungen von Arbeitnehmern ins Ausland
  • Hier muss der Arbeitgeber die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich festzulegen, wenn der Auslandsaufenthalt länger als vier Wochen andauert.

 

  1. Alle Punkte müssen jetzt zwingend schriftlich festgehalten werden.

Wir hoffen ihr könnt jetzt, mit unserer Hilfe, beruhigt in den August starten!

Euer XiLLeXA – Team

Leave a comment