Und wozu? Zu Recht!

Die verschwenderisch pompöse Welt vieler Banken und Versicherungsunternehmen ist immer wieder Thema in den Medien. Bisher konnten Durchschnittsbürger allerdings rechtlich nichts gegen diese Macht ausrichten. Durch einen höchstrichterlichen Entscheid entsteht jetzt eine neue Branche, die vielen Kreditnehmern ein Teil ihres Geldes zurückverspricht. Der Spieß wird also umgedreht. Nachdem hilflose Kunden oft schamlos von den bereits genannten Institutionen abgezockt wurden, können diese sich auf faire Art und Weise bestimmte Gebühren zurückholen.

Hintergrund: Unser Kunde IGV Finanz knüpft mit seiner Geschäftsidee an das Urteil des Bundesgerichtshofs im letzten Jahr. Danach weisen viele Kredit- und Versicherungsverträge der letzten Jahre formelle Fehler auf. Ein großes Thema dabei ist die Widerrufsbelehrung, die von den Banken und Versicherungsunternehmen nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde und somit ungültig ist. Dadurch ist es in einigen Fällen nun möglich, seine Vorfälligkeitsentschädigung bei der Bank zurückzufordern oder die Zinsbelastung zu senken. Beträge aus dem berechneten Rückkaufswert einer Lebensversicherung können ebenfalls in Einzelfällen zurückgefordert werden. Des Weiteren hat der BGH entschieden, dass die Bearbeitungsgebühr für Privatkredite ebenfalls unzulässig ist, da diese ausschließlich die Interessen der Bank finanziert. Diese Gebühr liegt oft zwischen 1 und 4 Prozent der Darlehenssumme und wird unter anderem dafür erhoben, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu überprüfen. Um das Ganze mal klar auszudrücken: Das kann unter Umständen eine große Stange Geld sein.

Unsere BMWA Nürnberg hilft IGV Finanz bei der Planung und Online Strategie. Der wichtige Teil unserer Arbeit besteht in der Suchmaschinenoptimierung des Webauftritts. Dadurch wird der Kunde durch eine von uns ausgesuchte Internet Adresse und bestimmte Suchbegriffe gezielt auf die ersten Plätze in den Suchmaschinen katapultiert. Ganz nebenbei entsteht natürlich noch die Website.

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